Wichtige Fragen zur Beamtenversorgung

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Kinder- und Pflegezuschläge zum 1. Januar 2002

Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 wurden zum 1. Januar 2002 auch Neuregelungen der Rentenreform 2000/2001 zur Berücksichtigung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten in das Beamtenversorgungsgesetz einbezogen. Das Kindererziehungszuschlagsgesetz (KEZG), in dem der Kindererziehungszuschlag seit dem 1. Januar 1992 geregelt war, trat zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft. Die Kernpunkte der Neuregelungen betreffen den

  • Kindererziehungszuschlag,
  • Kindererziehungsergänzungszuschlag,
  • Kinderzuschlag zum Witwengeld,
  • Pflegezuschlag und Kinderpflegeergänzungszuschlag.

Die genauen Vorschriften sind im Beamtenversorgungsgesetz festgelegt.

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