Wie funktioniert sie?

Den Namen „Riester-Rente“ dürfen nur eigens zertifizierte Altersvorsorgeprodukte tragen. Nur bei solchen Angeboten ist sichergestellt, dass Sie in den Genuss der staatlichen Förderung gelangen. Diese beruht auf zwei Säulen: Zulagen und steuerliche Abzugsmöglichkeit.

Zulagen werden vom Staat direkt in den Vertrag eingezahlt. Die Höhe der Grundzulage beträgt für 2007 maximal 114 Euro, von 2008 an 154 Euro. Zusätzlich erhalten Eltern jährlich eine maximale Zulage von 138 Euro für 2007 bzw. 185 Euro ab 2008 für jedes kindergeldberechtigte Kind. Welches Elternteil warum die Zulage erhält, wenn beide in eine Riester-Rente einzahlen, erfahren Sie unter "Wichtige Fragen".

Zulage

Bedingung für den Erhalt der vollen Zulage ist, dass die Höhe von Eigenleistung und Zulage zusammen mindestens 3 % (2007) des Vorjahresbruttoeinkommens beträgt. Wer weniger Eigenleistung aufbringt, erhält nur anteilig Zulagen. Ab 2008 liegt der Anteil bei 4 %.

Darüber hinaus können Aufwendungen für die Altersvorsorge (Eigenleistung + Zulage) bis zu 1.575 Euro (2007) bzw. 2.100 Euro (ab 2008) als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Ist die Steuerersparnis größer als die Zulagen, so zahlt das Finanzamt den Teil der Steuerersparnis, der die Zulagen übersteigt, als Steuerrückzahlung aus.

Zinsen und Erträge sind während der Ansparphase steuerfrei.

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