Beispiel - Familie mit 1 Kind

Ausgangssituation

  • Geburtsdaten: 01.01.1968
  • Familieneinkommen des Vorjahres: ca. 34.000 EUR
  • Familienstand: verheiratet, 1 Kind
  • ein Ehepartner ist nicht berufstätig
  • Beide Eheleute schließen einen eigenen Vertrag mit Beitragszahlungsbeginn 01.01.2008 ab.

Zulagen

Gesamtbetrag im Jahr (4 % von 34.000 EUR)
= 1.360,00 EUR
Abzüglich der staatlichen Grundzulage (Ehemann)
- 154,00 EUR
Abzüglich der staatlichen Grundzulage (Ehefrau)
- 154,00 EUR
Abzüglich der staatlichen Kinderzulagen
- 185,00 EUR
zu zahlende Eigenleistung (Ehemann)
= 867,00 EUR

Steuervorteil

Wegen der hohen staatlichen Zulagen ergibt sich in diesem Beispiel keine zusätzliche Steuerersparnis.

Förderquote

Durch die staatlichen Zulagen und die Steuerersparnis ergibt sich in diesem Beispiel eine Förderquote* im Jahr 2008 von 57 %.

Rentenleistung Ehemann

Kapital bei Rentenbeginn
118456,00 EUR
Voraussichtliche monatliche Rentenzahlung
608,00 EUR

Rentenleistung Ehefrau

Kapital bei Rentenbeginn
25872,00 EUR
Voraussichtliche monatliche Rentenzahlung
133,00 EUR

* Die Förderquote gibt an, wie hoch der staatliche Zuschuss (Summe aus "Zulagen" plus "zusätzliche steuerliche Förderung") für Ihren Eigenbeitrag ist. Ehepaare mit nur einem Rentenversicherungspflichtigen werden zusammen betrachtet. Bei der Förderquote handelt es sich um einen Circa-Wert, da der berücksichtigte ausgewählte Grenzsteuersatz nicht in jedem Fall den genauen persönlichen Steuersatz wiedergibt. Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse, wie z.B. Ihres Einkommens, können zu einer Veränderung Ihrer Förderquote führen.

*** Basierend auf dem Sonderausgabenabzug der Position "Sparleistung gesamt" unter Berücksichtigung des gewählten Grenzsteuersatzes. Da sich der tatsächliche Grenzsteuersatz aus den jeweiligen persönlichen Verhältnissen ergibt und daher höher oder niedriger als der Berechnung zugrunde liegende Grenzsteuersatz sein kann, können die hier ermittelten zusätzlichen Steuervorteile von den tatsächlichen Steuervorteilen abweichen. Übersteigt der Steuervorteil die Höhe der Zulage, wird die Differenz vom Finanzamt zusätzlich ausgezahlt und vermindert im Ergebnis Ihren Eigenbeitrag. Bitte beachten Sie: Die oben stehende Beispielrechnung stellt keine Wertentwicklungsprognose im Sinne der BVI-Wohlverhaltensregeln oder Garantie dar. Die Beispielrechnung tätigt keine konkreten Annahmen bezüglich der Fonds und berücksichtigt keine Besonderheiten der Fonds (z. B. Markteinflussfaktoren, Risiken). Die angenommenen Wertentwicklungen basieren auf einem optimierten Mischungsverhältnis der Fonds UniGlobal und UniEuroRenta. Ausgabeaufschläge wurden bei den zu Grunde liegenden Berechnungen berücksichtigt. In Abhängigkeit von der künftigen Entwicklung des für die Anlage ausgewählten Vorsorgeproduktes und den der Beispielrechnung zugrunde liegenden Annahmen können die tatsächlichen Ergebnisse niedriger oder höher ausfallen. Die Rechnungsgrundlagen und Überschussanteile der zugrunde gelegten aufgeschobenen Rentenversicherung sind nur beispielhaft angesetzt und gelten nicht für die aufgeschobene Rentenversicherung beim zukünftigen tatsächlichen Rentenbeginn. Kosten einer Depotverwahrung sowie steuerliche Aspekte bleiben unberücksichtigt. Bei der Berechnung der staatlichen Förderung wurden Ihre persönlichen Angaben berücksichtigt. Die in der Modellrechnung angenommenen Einkommensentwicklungen müssen im Zeitablauf nicht der individuellen Entwicklung Ihres tatsächlichen Einkommens entsprechen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre persönlichen Daten regelmäßig zu überprüfen und den Altersvorsorgevertrag entsprechend anzupassen.

Für Zeiten der Erziehung Ihres Kindes in den ersten drei Lebensjahren sind Sie grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und somit unmittelbar zulageberechtigt(1). Sie müssen dann eigene Beiträge auf der Basis ihres letztjährigen rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens / ihrer Bruttobesoldung in den UniProfiRente Altersvorsorgevertrag einzahlen, mindestens jedoch den Sockelbetrag von 60 Euro, falls Sie kein entsprechendes Einkommen hatten. Bei Erziehung von mehreren Kindern innerhalb des 36-Monats-Zeitraums verlängert sich die Kindererziehungszeit für das zweite und jedes weitere Kind um die Anzahl an Kalendermonaten, in denen mehrere Kinder gleichzeitig erzogen werden.

(1) Bitte wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger, um zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Kinderziehungszeit erfüllen.

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