Beispiel - Ehepaar
Ausgangssituation
- Mann
- Geburtsdatum: 01.01.1968
- Bruttoeinkommen des Vorjahres: ca. 30.000 EUR
- Familienstand: verheiratet
- Ehefrau
- Geburtsdatum: 01.01.1968
- Bruttoeinkommen des Vorjahres: ca. 30.000 EUR
- Beide Eheleute schließen einen eigenen Vertrag mit Beitragszahlungsbeginn 01.01.2008 ab.
Berechnung für den Ehemann
Zulagen
Gesamtbetrag im Jahr (4 % von 30.000 EUR)
| = 1200,00 EUR
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Abzüglich der staatlichen Grundzulage
| - 154,00 EUR
|
zu zahlende Eigenleistung
| = 1046,00 EUR
|
Steuervorteil
zusätzlicher Steuervorteil***
| 206,00 EUR
|
Förderquote
Durch die staatlichen Zulagen und die Steuerersparnis ergibt sich in diesem Beispiel eine Förderquote* im Jahr 2008 von 34 %.
Rentenleistung
Kapital bei Rentenbeginn
| 131916,00 EUR
|
Voraussichtliche monatliche Rentenzahlung
| 677,00 EUR
|
Berechnung für die Ehefrau
Zulagen
Gesamtbetrag im Jahr (4 % von 30.000 EUR)
| = 1200,00 EUR
|
Abzüglich der staatlichen Grundzulage
| - 154,00 EUR
|
zu zahlende Eigenleistung
| = 1046,00 EUR
|
Steuervorteil
| zusätzlicher Steuervorteil*** | 206,00 EUR
|
Förderquote
Durch die staatlichen Zulagen und die Steuerersparnis ergibt sich in diesem Beispiel eine Förderquote* im Jahr 2008 von 34 %.
Rentenleistung
| Kapital bei Rentenbeginn | 131916,00 EUR
|
| Voraussichtliche monatliche Rentenzahlung | 677,00 EUR
|
* Die Förderquote gibt an, wie hoch der staatliche Zuschuss (Summe aus
"Zulagen" plus "zusätzliche steuerliche Förderung") für Ihren
Eigenbeitrag ist. Ehepaare mit nur einem Rentenversicherungspflichtigen
werden zusammen betrachtet. Bei der Förderquote handelt es sich um einen
Circa-Wert, da der berücksichtigte ausgewählte Grenzsteuersatz nicht in
jedem Fall den genauen persönlichen Steuersatz wiedergibt. Änderungen
Ihrer persönlichen Verhältnisse, wie z.B. Ihres Einkommens, können zu
einer Veränderung Ihrer Förderquote führen.
*** Basierend auf dem Sonderausgabenabzug der Position "Sparleistung
gesamt" unter Berücksichtigung des gewählten Grenzsteuersatzes. Da sich
der tatsächliche Grenzsteuersatz aus den jeweiligen persönlichen
Verhältnissen ergibt und daher höher oder niedriger als der Berechnung
zugrunde liegende Grenzsteuersatz sein kann, können die hier ermittelten
zusätzlichen Steuervorteile von den tatsächlichen Steuervorteilen
abweichen. Übersteigt der Steuervorteil die Höhe der Zulage, wird die
Differenz vom Finanzamt zusätzlich ausgezahlt und vermindert im
Ergebnis Ihren Eigenbeitrag. Bitte beachten Sie: Die oben stehende
Beispielrechnung stellt keine Wertentwicklungsprognose im Sinne
der BVI-Wohlverhaltensregeln oder Garantie dar. Die Beispielrechnung
tätigt keine konkreten Annahmen bezüglich der Fonds und berücksichtigt
keine Besonderheiten der Fonds (z. B. Markteinflussfaktoren, Risiken).
Die angenommenen Wertentwicklungen basieren auf einem optimierten
Mischungsverhältnis der Fonds UniGlobal und
UniEuroRenta. Ausgabeaufschläge wurden bei den zu Grunde liegenden
Berechnungen berücksichtigt. In Abhängigkeit von der künftigen
Entwicklung des für die Anlage ausgewählten Vorsorgeproduktes und den
der Beispielrechnung zugrunde liegenden Annahmen können die
tatsächlichen Ergebnisse niedriger oder höher ausfallen. Die
Rechnungsgrundlagen und Überschussanteile der zugrunde gelegten
aufgeschobenen Rentenversicherung sind nur beispielhaft angesetzt und
gelten nicht für die aufgeschobene Rentenversicherung beim zukünftigen
tatsächlichen Rentenbeginn. Kosten einer Depotverwahrung sowie
steuerliche Aspekte bleiben unberücksichtigt. Bei der Berechnung der
staatlichen Förderung wurden Ihre persönlichen Angaben berücksichtigt.
Die in der Modellrechnung angenommenen Einkommensentwicklungen müssen im
Zeitablauf nicht der individuellen Entwicklung Ihres tatsächlichen
Einkommens entsprechen. Wir empfehlen Ihnen daher, Ihre persönlichen
Daten regelmäßig zu überprüfen und den Altersvorsorgevertrag
entsprechend anzupassen.