Rentenversicherung
Das RentenPlus bietet Ihnen im Rahmen der Rentenversicherung zwei Tarifvarianten: " Klassik " und " Chance ".
Tarifmodell "Klassik"
Das Tarifmodell "Klassik" stellt dabei die sicherheitsorientierte Variante dar. Ein Bonussystem gewährleistet die Sicherheit bei der Anlage von Überschüssen. Ihre Beiträge werden in Rentenfonds, Schuldverschreibungen und Staatsanleihen angelegt. Die "Klassik"-Variante vereint damit hohe Renditen mit möglichst großer Sicherheit. Sie ist unabhängig von Kursschwankungen und sichert somit ein kontinuierliches Wachstum der Überschüsse.
Tarifmodell "Chance"
Im Tarifmodell "Chance" haben Sie zusätzlich zu den Vorteilen der klassischen Variante die Möglichkeit, Ihre Überschüsse in den DWS Vermögensbildungsfonds I zu investieren. Dadurch können Sie von der Werteentwicklung der Aktienmärkte profitieren. Sie maximieren die Renditechance. Die Risiken im Bereich der Aktienmärkte werden minimiert. Falls Sie Kursgewinne sichern wollen, können Sie später kostenlos in einen Rentenfonds wechseln.
Die Vorteile auf einen Blick:
- Transparenz von Anfang an
Sie erhalten jährlich eine umfassende Kundeninformation über die Entwicklung Ihrer Altersvorsorge - Beitragserhaltungsgarantie
Alle eingezahlten Beiträge und Zulagen stehen zum Rentenbeginn für die Leistungen zur Verfügung. - Lebenslange und steigende Rentenzahlungen
Die Rente wird lebenslang gezahlt, auch wenn Sie 100 Jahre oder älter werden. - Attraktiver Garantiezins und solide Gewinnbeteiligung
Wir garantieren Ihnen eine Verzinsung von mindestens 2,25 % der Sparanteile aus den Eigenbeträgen und den Zulagen. - Flexibler Rentenbeginn
Der Rentenbeginn kann vorgezogen und somit an den Ruhestand angepasst werden. Die Rentenzahlung ist ab dem 60. Lebensjahr möglich. - Kapitalauszahlungsmöglichkeit
Die Riester-Rentenversicherung bietet die Flexibilität, zu Beginn der Rentenzahlungsphase einen Betrag von bis zu 30 % des bis zum Rentenbeginn angesammelten Kapitals zur freien Verwendung zu entnehmen. - Einfache Beantragung der Zulagen
Für die Beantragung der staatlichen Zulagen stellen Sie zu Beginn des Altersvorsorgevertrages nur einmalig einen Dauerzulageantrag. Bei der Geltendmachung unterstützen wir Sie. - "Hartz-IV-geschützt"
Das Vermögen der Riester-Rentenversicherung ist im Fall der Arbeitslosigkeit geschützt, muss also nicht aufgebraucht oder angerechnet werden.