Beispiel - Familie mit 1 Kind

Ausgangssituation

  • Geburtsdaten: 01.01.1969
  • Familieneinkommen des Vorjahres: ca. 34.000 EUR
  • Familienstand: verheiratet, 1 Kind (nach dem 01.01.2008 geboren)
  • ein Ehepartner ist nicht berufstätig
  • Beide Eheleute schließen einen eigenen Vertrag mit Versicherungs- und Beitragszahlungsbeginn 01.01.2009 ab.

Zulagen

Gesamtbetrag im Jahr (4 % von 34.000 EUR)
= 1.360,00 EUR
Abzüglich der staatlichen Grundzulage (Ehemann)
- 154,00 EUR
Abzüglich der staatlichen Grundzulage (Ehefrau)
- 154,00 EUR
Abzüglich der staatlichen Kinderzulagen
- 300,00 EUR
zu zahlende Eigenleistung (Ehemann)
= 752,00 EUR

Steuervorteil

Wegen der hohen staatlichen Zulagen ergibt sich in diesem Beispiel keine zusätzliche Steuerersparnis.

Förderquote

Durch die staatlichen Zulagen ergibt sich für die Familie insgesamt eine Förderquote von 45 %.

Rentenleistung (Ehemann)

Garantierte Leistungen*
bei 5 Jahren Rentengarantie und Rentenbeginnalter 67 Jahre:

Garantierente aus Eigenbeiträgen (Ehemann)
99,92 EUR
Rente aus staatlichen Zulagen
19,64 EUR
garantierte Rente
119,56 EUR

mögliche zusätzliche Rente aus Überschussbeteiligung** bei einer Gesamtverzinsung von 4,4 % und der Überschussverwendungsart "Klassik":

Rente aus Überschüssen
42,19 EUR
Mögliche Gesamtrente
(garantierte Rente + Überschussbeteiligung**)
161,75 EUR

Rentenleistung (Ehefrau)

Garantierte Leistungen*
bei 5 Jahren Rentengarantie und Rentenbeginnalter 65 Jahre:

Garantierente aus Eigenbeiträgen (Ehefrau)
0,00 EUR
Rente aus staatlichen Zulagen
56,57 EUR
garantierte Rente
56,57 EUR

mögliche zusätzliche Rente aus Überschussbeteiligung** bei einer Gesamtverzinsung von 4,4 % und der Überschussverwendungsart "Klassik":

Rente aus Überschüssen
19,02 EUR
Mögliche Gesamtrente
(garantierte Rente + Überschussbeteiligung**)
75,59 EUR


* Der Garantiezins beträgt seit 01.01.2007 2,25 %.

** Diese auf Basis der angegebenen Überschussanteilsätze hochgerechneten Werte sind nur als unverbindliche Beispiele anzusehen. Über die Höhe der zukünftigen Überschussanteilsätze können wir zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindlichen Aussagen machen.

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